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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

ETITEC GmbH                                                            
Oberbüchel 5 • CH-9464 Lienz
www.etitec.ch • info@etitec.ch

 
1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ETITEC GmbH sind verbindlich, wenn in der Offerte und/oder in der Auftragsbestätigung auf sie verwiesen wird. Anderslautende Bestimmungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie mit der ETITEC GmbH ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.

2. Vertragsinhalt

Die ETITEC GmbH verpflichtet sich zur Ausführung des erteilten Auftrages und der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung von Filmen oder Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden. Eine Herausgabepflicht der ETITEC GmbH für diese Filme, Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht jedoch nicht, es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Die ETITEC verpflichtet sich, in Zusammenarbeit mit dem Kunden massgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, und der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der anfallenden Beratungs- und Materialkosten. Die mit dem Kunden erarbeiteten Muster und Lösungen bleiben Eigentum der ETITEC GmbH.

3. Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, netto, exklusive Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, ohne irgendwelche Abzüge. Die ETITEC GmbH behält sich eine Preisanpassung vor, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Offerte und der Lieferung die Lohnsätze oder Materialpreise ändern. Eine Preisanpassung erfolgt ausserdem, wenn die vom Besteller gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren. Für vom Kunden direkt oder indirekt verursachten Mehraufwand (wie Vorlagenbereinigung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneter Unterlagen) bleibt eine Preisanpassung ebenfalls vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen / Mahngebühren

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug in Schweizerfranken zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieses Zahlungstermins hat der Besteller ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Verzugszins zu bezahlen. Mahngebühren werden dem Kunden in der Höhe von CHF 50.- für die 1. Mahnung und 75.- für die 2. Mahnung verrechnet. Bei Betreibungen werden sämtliche Kosten und Aufwände, sowohl die Aufwände von ETITEC als auch jene von Dritten, dem Schuldner in Rechnung gestellt.

5. Lieferfristen

Bei allen Aufträgen gelten nur dann fest zugesicherte Liefertermine, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden und wenn die erforderlichen Unterlagen (Originalprodukte, Originaletiketten, Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der ETITEC GmbH eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der vollständigen und fehlerfreien Druckunterlagen bei der ETITEC GmbH sowie allfällig nötiger behördlicher Bewilligungen und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen oder die Lieferungen die ETITEC GmbH verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die ETITEC GmbH nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die ETITEC GmbH kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die ETITEC GmbH für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die ETITEC GmbH allgemein höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.

6. Lieferbedingungen

Lieferungen von Geräten für die Etikettierung und Kennzeichnung erfolgen EXW (Incoterms® 2010). Lieferungen von Druckprodukten (insbesondere Etiketten) erfolgen EXW (Incoterms® 2010). Andere Lieferbedingungen gelten nur wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

7. Mehr- oder Minderlieferung

Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckverträgen bis 10% des bestellten Quantums können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

8. Gewährleistung/Haftung für Mängel

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate im Einschichtbetrieb (8 Stunden) und beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk, sofern in den nachfolgenden Klauseln diese Gewährleistungsfrist nicht eingeschränkt wird. Branchenübliche und verfahrensbedingte Abweichungen in Ausführung und Material, speziell Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Erfüllungsort für die Gewährleistung ist Lienz SG. Aufwendungen für externe Technikeinsätze, Überbrückungsgeräte und Transporte sind daher kostenpflichtig. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte und die Beachtung der Hinweise aus Bedienungsanleitungen, Wartungsanleitungen und des Merkblattes „Hinweise zur Inbetriebnahme". Die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung ist uns einzuräumen, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, falls kein abweichender Zeitraum (kürzer oder länger) vereinbart wurde.

9. Mängelrüge bei Druckaufträgen

Die von der ETITEC GmbH gelieferten Arbeiten sind bei Empfang vom Kunden zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben schriftlich spätestens innerhalb 5 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt.

10. Abnahme von Maschinen, Systemen und Software

Die Parteien einigen sich über die Modalitäten der Ablieferung und der Abnahme. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die erbrachten Leistungen selber zu prüfen. Ohne besondere Abrede hat der Kunde allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er die schriftliche Anzeige innerhalb von vier Wochen nach der Lieferung, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als mängelfrei genehmigt.

11. Haftungsbeschränkungen Druckbereich

Der ETITEC GmbH übergebene Manuskripte, Daten, Filme, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Kunde ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Gewährleistung oder Haftung, insbesondere auch für direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird wegbedungen.

12. Haftungsbeschränkungen Maschinen, Systeme und Software

Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse, nicht von der ETITEC GmbH ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die ETITEC GmbH nicht zu vertreten hat. Die ETITEC GmbH verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Kunden alle Teile der Lieferungen, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Kann der Mangel so nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung und Ersatz des nachgewiesenen, unmittelbaren Schadens, insgesamt jedoch auf höchstens 20% des Auftragswertes der mangelhaften Produkte. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden verlangen.

13. Haftungsbeschränkungen bei elektronischen Daten und Datenübernahme

Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die ETITEC GmbH keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der ETITEC GmbH nicht übernommen. Die Haftung der ETITEC GmbH beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

14. Haftungsbeschränkung im Allgemeinen

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung, Aufheben des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der ETITEC GmbH. Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht, wie z.B. das Produkthaftpflichtrecht entgegensteht.

15. Software und Know-how

Der Kunde darf die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und Dokumentation im vorgesehenen Umfange selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben. Das Eigentum daran und das Recht zur weiteren Verwendung bleibt bei der ETITEC GmbH oder ihren Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Software-Programme oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.

16. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der ETITEC GmbH. Bei Vermischung oder Verarbeitung entsteht Miteigentum der ETITEC GmbH am neuen Produkt. Bei Weiterveräusserung der Ware hat der Kunde das noch bestehende Miteigentum der ETITEC GmbH ausdrücklich vorzubehalten und Zahlung des Kaufpreises an die ETITEC GmbH auszubedingen. Bei Weiterveräusserung auf Kredit geht der Eigentumsvorbehalt auf die Kaufpreisforderung über. Davon kann die ETITEC GmbH den Schuldner, den ihr der Kunde zu nennen hat, jederzeit verständigen. Von Massnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden können, ist die ETITEC GmbH sofort zu verständigen, ebenso ist der Dritte auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen.
ETITEC GmbH

17. Unwirksamkeitsklausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, dem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.

18. Anerkennung

Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden ein. Bei Differenzen zwischen den verschiedenen Sprachversionen der AGB ist die deutsche Version für die Auslegung massgebend.

19. Anwendbares Recht - Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand für die ETITEC GmbH und den Kunden ist der Sitz der ETITEC GmbH. Die ETITEC GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen. ETITEC GmbH Lienz im Januar 2021